
Call-Optionsscheine verbriefen gegen Zahlung des Optionsscheinpreises das Recht, eine bestimmte Menge (= Bezugsverhältnis) eines bestimmten Vermögensgegenstands (= Basiswert) zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitraums (= Laufzeit) zu einem im voraus festgelegten Preis (...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42133
Keine exakte Übereinkunft gefunden.